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Auszug aus Gestaltungsbestimmungen fĂŒr das Neubaugebiet âEilstorfer Weg“:
1. DĂ€cher
Als Dachformen sind Satteldach und Walmdach - einschlieĂlich der Variante KrĂŒppelwalmdach - zugelassen. Die Mindest-Neigung der HauptflĂ€chen, also ausgenommen untergeordnete FlĂ€chen wie Gauben, Walme, VordĂ€cher,
betrĂ€gt 30 Grad. Die ĂŒbrigen DachflĂ€chen bleiben ohne Vorschriften, dazu gehören auch die von Garagen und sonstigen Nebenanlagen unter 30 qm GrundflĂ€che (bei gröĂeren gelten die Bedingungen der WohnhĂ€user)
Als Dachmaterial und Dachfarben sind mit Ausnahme der Gauben Tonziegel oder Dachsteine in den Farben naturrot bis rotbraun zugelassen. Die Gauben können auch mit Metallblech gedeckt werden.
Dachaufbauten sind nur auf den LĂ€ngs-FlĂ€chen zugelassen, sie mĂŒssen auĂerdem dort von den Gibel- oder Walm-Kanten mindestens 2 Meter Abstand einhalten, in der VerlĂ€ngerung der Unterkanten gemessen.
ErgĂ€nzend zu den vorstehenden AusfĂŒhrungen gilt fĂŒr die Bauabschnitte 2 und 3:
Hier sind als Dacheindeckungen auch NaturdĂ€cher (GrasdĂ€cher) zulĂ€ssig. Weiter sind gleichgeneigte, aber versetzte DĂ€cher zulĂ€ssig (sogenannte Shed-DĂ€cher). FĂŒr diese Teilbereiche wird die Bandbreite der
Dachfarben von naturrot bis anthrazit festgesetzt.
2. WĂ€nde
Material und Farben: Die WĂ€nde der WohnhĂ€user und aller direkt an diese angebauten Garagen und sonstiger Nebenbauten sowie aller freistehenden Garagen und NebengebĂ€ude ĂŒber 30 qm GrundflĂ€che sind aus
Sichtmauerwerk in den Farben rot bis rotbraun oder mit PutzoberflĂ€che zugelassen, deren Farbhelligkeit in den Bereichen von RAL Nr. 1015 âHellelfenbein“ bis RAL Nr. 7038 âAchatgrau“ passen muĂ
(hellster / dunkelster Farbwert).
ErgĂ€nzend zu den vorstehenden AusfĂŒhrungen gilt fĂŒr die Bauabschnitte 2 und 3:
Hier sind als Material und Farben der AuĂenwĂ€nde auch Holz in Form senkrechter Verschalung sowie Fachwerk zugelassen (letzteres naturbelassen oder in den Farben braun bis dunkelbraun, sowie Ausfachungen aus
Sichtmauerwerk rot bis rotbraun oder Putz in den im ersten Bauabschnitt genannten Farbgebungen
Im gesamgten Baugebiet können die Gibeldreiecke bzw. KrĂŒppelwalmdĂ€cher die Gibeltrapezte und die WĂ€nde von Dachgauben auch mit der Variante âsenkrechte Holzbverschalung“ ausgefĂŒhrt werden.
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