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Auszug aus Gestaltungsbestimmungen fĂŒr das Neubaugebiet „Eilstorfer Weg“:

1. DĂ€cher

Als Dachformen sind Satteldach und Walmdach - einschließlich der Variante KrĂŒppelwalmdach - zugelassen. Die Mindest-Neigung der HauptflĂ€chen, also ausgenommen untergeordnete FlĂ€chen wie Gauben, Walme, VordĂ€cher, betrĂ€gt 30 Grad. Die ĂŒbrigen DachflĂ€chen bleiben ohne Vorschriften, dazu gehören auch die von Garagen und sonstigen Nebenanlagen unter 30 qm GrundflĂ€che (bei grĂ¶ĂŸeren gelten die Bedingungen der WohnhĂ€user)

Als Dachmaterial und Dachfarben sind mit Ausnahme der Gauben Tonziegel oder Dachsteine in den Farben naturrot bis rotbraun zugelassen. Die Gauben können auch mit Metallblech gedeckt werden.

Dachaufbauten sind nur auf den LĂ€ngs-FlĂ€chen zugelassen, sie mĂŒssen außerdem dort von den Gibel- oder Walm-Kanten mindestens 2 Meter Abstand einhalten, in der VerlĂ€ngerung der Unterkanten gemessen.

 

ErgĂ€nzend zu den vorstehenden AusfĂŒhrungen gilt fĂŒr die Bauabschnitte 2 und 3:

Hier sind als Dacheindeckungen auch NaturdĂ€cher (GrasdĂ€cher) zulĂ€ssig. Weiter sind gleichgeneigte, aber versetzte DĂ€cher zulĂ€ssig (sogenannte Shed-DĂ€cher). FĂŒr diese Teilbereiche wird die Bandbreite der Dachfarben von naturrot bis anthrazit festgesetzt.

 

2. WĂ€nde

Material und Farben: Die WĂ€nde der WohnhĂ€user und aller direkt an diese angebauten Garagen und sonstiger Nebenbauten sowie aller freistehenden Garagen und NebengebĂ€ude ĂŒber 30 qm GrundflĂ€che sind aus Sichtmauerwerk in den Farben rot bis rotbraun oder mit PutzoberflĂ€che zugelassen, deren Farbhelligkeit in den Bereichen von RAL Nr. 1015 „Hellelfenbein“ bis RAL Nr. 7038 „Achatgrau“ passen muß (hellster / dunkelster Farbwert).

 

ErgĂ€nzend zu den vorstehenden AusfĂŒhrungen gilt fĂŒr die Bauabschnitte 2 und 3:

Hier sind als Material und Farben der AußenwĂ€nde auch Holz in Form senkrechter Verschalung sowie Fachwerk zugelassen (letzteres naturbelassen oder in den Farben braun bis dunkelbraun, sowie Ausfachungen aus Sichtmauerwerk rot bis rotbraun oder Putz in den im ersten Bauabschnitt genannten Farbgebungen

 

Im gesamgten Baugebiet können die Gibeldreiecke bzw. KrĂŒppelwalmdĂ€cher die Gibeltrapezte und die WĂ€nde von Dachgauben auch mit der Variante „senkrechte Holzbverschalung“ ausgefĂŒhrt werden.

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