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Auszug aus Gestaltungsbestimmungen für das Neubaugebiet „Eilstorfer Weg“:
1. Dächer
Als Dachformen sind Satteldach und Walmdach - einschließlich der Variante Krüppelwalmdach - zugelassen. Die Mindest-Neigung der Hauptflächen, also
ausgenommen untergeordnete Flächen wie Gauben, Walme, Vordächer, beträgt 30 Grad. Die übrigen Dachflächen bleiben ohne Vorschriften, dazu gehören auch die von Garagen und sonstigen Nebenanlagen unter 30 qm
Grundfläche (bei größeren gelten die Bedingungen der Wohnhäuser)
Als Dachmaterial und Dachfarben sind mit Ausnahme der Gauben Tonziegel oder Dachsteine in den Farben naturrot bis rotbraun zugelassen. Die Gauben
können auch mit Metallblech gedeckt werden.
Dachaufbauten sind nur auf den Längs-Flächen zugelassen, sie müssen außerdem dort von den Gibel- oder Walm-Kanten mindestens 2 Meter Abstand
einhalten, in der Verlängerung der Unterkanten gemessen.
Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen gilt für die Bauabschnitte 2 und 3:
Hier sind als Dacheindeckungen auch Naturdächer (Grasdächer) zulässig. Weiter sind gleichgeneigte, aber versetzte Dächer zulässig (sogenannte
Shed-Dächer). Für diese Teilbereiche wird die Bandbreite der Dachfarben von naturrot bis anthrazit festgesetzt.
2. Wände
Material und Farben: Die Wände der Wohnhäuser und aller direkt an diese angebauten Garagen und sonstiger Nebenbauten sowie aller freistehenden
Garagen und Nebengebäude über 30 qm Grundfläche sind aus Sichtmauerwerk in den Farben rot bis rotbraun oder mit Putzoberfläche zugelassen, deren Farbhelligkeit in den Bereichen von RAL Nr. 1015
„Hellelfenbein“ bis RAL Nr. 7038 „Achatgrau“ passen muß (hellster / dunkelster Farbwert).
Ergänzend zu den vorstehenden Ausführungen gilt für die Bauabschnitte 2 und 3:
Hier sind als Material und Farben der Außenwände auch Holz in Form senkrechter Verschalung sowie Fachwerk zugelassen (letzteres naturbelassen oder
in den Farben braun bis dunkelbraun, sowie Ausfachungen aus Sichtmauerwerk rot bis rotbraun oder Putz in den im ersten Bauabschnitt genannten Farbgebungen
Im gesamgten Baugebiet können die Gibeldreiecke bzw. Krüppelwalmdächer die Gibeltrapezte und die Wände von Dachgauben auch mit der Variante
„senkrechte Holzbverschalung“ ausgeführt werden.
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