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Aktualisiert am 01.01.09

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Vereinsförderung der Gemeinde Häuslingen

- Aufstellung einer neuen Richtlinie -

Als freiwillige Leistung gewährt die Gemeinde Häuslingen Vereinen und Gruppen die in Häuslingen aktiv sind, eine jährliche finanzielle Zuwendung.

In Abstimmung mit den geförderten Vereinen und Gruppen wurde folgender Vorschlag erarbeitet, der erstmals für das Haushaltsjahr 2003 zur Anwendung gelangen soll:

  1. Über eine finanzielle Förderung entscheidet der Gemeinderat. Die Vereine und Gruppen haben jeweils bis zum 15. Januar des Jahres einen Antrag zu stellen, für das die Zuwendung beantragt wird. Für die Beantragung der Zuwendung liegt ein Vordruck der Gemeinde Häuslingen vor.
  2. Die Förderung wird mit einer Zweckbindung versehen.
  3. Die Höhe der Förderung wird jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen vom Gemeinderat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt.
  4. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

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