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Aktualisiert am 12.11.08

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An alle Hundehalterinnen und

Hundehalter in der Gemeinde Häuslingen

BEKANNTMACHUNG

zur  Hundesteuer

Durch die Anfragen mehrerer Bürger und Ratsmitglieder wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß es in der Gemeinde Hundehalterinnen und Hundehalter geben soll, die Ihre Haustiere zur Zeit noch nicht angemeldet haben sollen.

Ich weise hierzu darauf hin, daß gem. §§ 2 und 10 Hundesteuersatzung der Gemeinde Häuslingen der Eigentümer oder die Eigentümerin eines oder mehrerer Hunde verpflichtet ist, dies bei der Samtgemeinde anzuzeigen und die hierfür angesetzte Hundesteuer zu entrichten. Nach Zahlung der Steuer erhält der / die Steuerpflichtige eine Hundesteuermarke, die sichtbar am Halsband des Tieres anzubringen ist, wenn der Hund sich außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks aufhält.

Für bestimmte Hunde (z.B. Wachhunde, Diensthunde, Jagdhunde) gibt es die Möglichkeit der Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung.

Nähere Auskünfte erteilt das Steueramt der Samtgemeinde Rethem, Frau Wiesner, unter Tel. (05165) 98 98 21. Anmeldeformulare sind dort oder auf Anfrage auch bei der Bürgermeisterin erhältlich. Die derzeit gültige Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.haeuslingen.de (folgen Sie den Links "Rathaus" und dann "Satzungen").

Die Nichtmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ich fordere daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf, ihre derzeit nicht gemeldeten Tiere (hierzu zählen auch Zweithunde und weitere Hunde) bis zum

15. September 2007

anzumelden. Um eine steuerliche Gleichbehandlung zu erreichen, wird von Seiten der Gemeinde in den nächsten Wochen verstärkt auf nicht angemeldete Hunde geachtet und ggf. ein Bußgeld verhängt werden.

Dr. Kathrin Wrobel

Bürgermeisterin                                                                            Häuslingen, 20.08.2007

Antragsformular zum Download

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