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An alle Hundehalterinnen und
Hundehalter in der Gemeinde Häuslingen
BEKANNTMACHUNG
zur Hundesteuer
Durch die Anfragen mehrerer Bürger und Ratsmitglieder wurde ich darauf aufmerksam gemacht, daß es in der Gemeinde Hundehalterinnen und
Hundehalter geben soll, die Ihre Haustiere zur Zeit noch nicht angemeldet haben sollen.
Ich weise hierzu darauf hin, daß gem. §§ 2 und 10 Hundesteuersatzung der Gemeinde Häuslingen der Eigentümer oder die Eigentümerin
eines oder mehrerer Hunde verpflichtet ist, dies bei der Samtgemeinde anzuzeigen und die hierfür angesetzte Hundesteuer
zu entrichten. Nach Zahlung der Steuer erhält der / die Steuerpflichtige eine Hundesteuermarke, die sichtbar am Halsband des Tieres anzubringen ist, wenn der Hund sich außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks aufhält.
Für bestimmte Hunde (z.B. Wachhunde, Diensthunde, Jagdhunde) gibt es die Möglichkeit der Steuerbefreiung bzw. Steuerermäßigung.
Nähere Auskünfte erteilt das Steueramt der Samtgemeinde Rethem, Frau Wiesner, unter Tel. (05165) 98 98 21. Anmeldeformulare sind dort
oder auf Anfrage auch bei der Bürgermeisterin erhältlich. Die derzeit gültige Hundesteuersatzung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.haeuslingen.de (folgen Sie den Links "Rathaus" und
dann "Satzungen").
Die Nichtmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Ich fordere daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter auf, ihre derzeit nicht gemeldeten Tiere (hierzu zählen auch Zweithunde und
weitere Hunde) bis zum
15. September 2007
anzumelden. Um eine steuerliche Gleichbehandlung zu erreichen, wird von Seiten der Gemeinde in den nächsten Wochen verstärkt auf nicht
angemeldete Hunde geachtet und ggf. ein Bußgeld verhängt werden.
Dr. Kathrin Wrobel
Bürgermeisterin Häuslingen, 20.08.2007
Antragsformular zum Download
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