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Aktualisiert am 12.11.08

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An alle Einwohnerinnen und

Einwohner der Gemeinde Häuslingen

BEKANNTMACHUNG

zur  Straßenreinigung

In den letzten Tagen habe ich mehrere Anfragen erhalten, weshalb die Bürgersteige, Gossen und Gullys von Mitarbeitern der Gemeinde gereinigt würden, obwohl dies eigentlich Sache der jeweiligen Grundstückseigentümer sei. Dies wurde z.T. als ungerecht gegenüber denjenigen empfunden, die ihre Gosse stets sauber halten würden.

Hierzu möchte ich unsere Bürgerinnen und Bürger informieren, daß die Gemeinde Häuslingen seit kurzem am Projekt "Grüne Engel" teilnimmt. Diese Maßnahme, die in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Soltau-Fallingbostel und der VHS erfolgt, hat das Ziel, Langzeitarbeitslosen, insbesondere Jugendlichen, wieder eine Perspektive durch geregelte Arbeit zu geben. Die Grünen Engel sind schon seit längerem erfolgreich in einigen Kommunen tätig. Es konnten dadurch bereits viele Teilnehmer wieder in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Insofern kann die Gemeinde Häuslingen durch ihre Teilnahme an dem Projekt einen wichtigen sozialen Beitrag leisten. Kosten enstehen der Gemeinde hierfür nicht.

Die Grünen Engel unterstützen unsere Gemeindebediensteten durch kleinere Hilfstätigkeiten. Im Rahmen der Initiative "Gemeinsam für ein schönes Häuslingen" ist entschieden worden, alle Bürgersteige, Gossen und Gullys im Ort einmalig ohne Ausnahmen zu reinigen. Dies ist ein Service für alle Einwohner Häuslingens.

Mir ist durchaus bewußt, daß diese Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungs- satzung der Gemeinde Häuslingen den Grundeigentümern obliegt. Daran wird sich auch zukünftig nichts ändern. Ich möchte auf diesem Wege allen Bürgerinnen und Bürgern danken, die ihrer Reinigungspflicht regelmäßig nachkommen und dadurch unserem Heimatort ein gepflegtes Erscheinungsbild verleihen. Leider gibt es immer auch Ausnahmen, aber wegen dieser wenigen Ausnahmen sollte das Projekt nicht scheitern.

Die Gemeinde wird in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung der Reinigungspflicht achten und die Grundeigentümer bei Nichtbeachtung entsprechend auffordern. Sollten diese ihrer Verpflichtung auch nach der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Reinigung von der Gemeinde kostenpflichtig durchgeführt werden.

Dr. Kathrin Wrobel  

Bürgermeisterin                                                            Häuslingen, 20.08.2007

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